Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 2986/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9818
VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 2986/94 (https://dejure.org/1995,9818)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.1995 - 11 S 2986/94 (https://dejure.org/1995,9818)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 1995 - 11 S 2986/94 (https://dejure.org/1995,9818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fiktion des erlaubten Aufenthalts erlischt nicht wegen Ablaufs der auf den Aufenthaltsgenehmigungsantrag gesetzten Frist; Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung - Vorliegen einer Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1996, 174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 2986/94
    Die in der angefochtenen Verfügung ebenfalls enthaltene Abschiebungsandrohung ist in jedem Fall bereits durch die freiwillige Ausreise des Klägers aus dem Bundesgebiet gegenstandslos geworden, da dadurch auch eine bestehende Ausreisepflicht erloschen wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - und vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1992 - 11 S 2504/91

    Visumsfreie und aufenthaltsgenehmigungsfreie Einreise in das Bundesgebiet für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 2986/94
    Auf eine (subjektive) Absicht des Ausländers, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kommt es nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG sowie nach dem Sinn und Zweck der Regelung nicht an (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.1.1992 - 11 S 2504/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, aaO, D 1.1, § 53 Abs. 6 AuslG Nr. 1 = ESVGH 42, 313 (Ls); Hailbronner, Ausländerrecht, Komm., § 3 AuslG, RdNr. 19; Kanein/Renner, Ausländerrecht Komm., 6. Aufl., § 3 AuslG, RdNr. 13; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 25; Jakober/Lehle/Schwab, aaO, A 1.2.1, Komm. zu § 1 DVAuslG, RdNr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 11 S 2677/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 2986/94
    Die in der angefochtenen Verfügung ebenfalls enthaltene Abschiebungsandrohung ist in jedem Fall bereits durch die freiwillige Ausreise des Klägers aus dem Bundesgebiet gegenstandslos geworden, da dadurch auch eine bestehende Ausreisepflicht erloschen wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - und vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2009 - 13 S 3086/08

    Bescheinigung der "begrenzten" Fortgeltungs- oder Fortbestandsfunktion gemäß § 84

    Dies war und ist für die vergleichbaren Bescheinigungen nach § 81 Abs. 5 AufenthG oder - nach "altem" Recht - § 69 Abs. 3 AuslG einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 7.96 - NVwZ 1998, 185; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 6.5.2008 - 13 S 499/08 - juris und vom 21.7.2004 - 13 S 1532/04 - VBlBW 2004, 480 sowie Urteil vom 23.11.1995 - 11 S 2986/94 - InfAuslR 1996, 174; Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 81 Rn. 55 jeweils m.w.Nachw).

    Anders wäre dies allerdings dann zu beurteilen, wenn sie den Eindruck erwecken würden, mit Ablauf der Befristung würde jeweils automatisch die "begrenzte" Fortgeltungs- oder Fortbestandsfunktion des § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erlöschen, denn wie im Falle des § 81 Abs. 5 AufenthG - oder nach alter Rechtslage des § 69 Abs. 3 AuslG -führt der Ablauf einer solchen Frist in einer deklaratorischen Bescheinigung nicht zur Beendigung der gesetzlichen Fiktionswirkung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.11.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04

    Fehlendes Bescheidungsinteresse für Verpflichtungsklage bei gleichzeitig

    Die Tatsache, dass die Antragsgegnerin der Antragstellerin (inhaltlich zu unrecht) die Bescheinigung ausgestellt hat, wonach die Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG eingetreten sei, führt zu keinem anderen Ergebnis; eine solche Bescheinigung hat keine konstitutive Wirkung (siehe dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1995, - 11 S 2986/94 -, AuAS 1996, S. 50, 52 und Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.02.1996, BWVPr 1996, S. 213 - LS sowie BSG, Urteil vom 2.10.1997 -14 REg 1/97, NVwZ 1998, S. 1110, 1111).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 11 S 1370/04

    Maßstab für die Aufenthaltsunterbrechung oder Kontinuität des Aufenthalts bei

    Der Kläger ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit unerlaubt eingereist (vgl. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG), weshalb sein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom 23.3.1992 auch nicht die Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG auslösen konnte (vgl. § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG); auf die gleichwohl nach dieser Vorschrift durch die Ausländerbehörde erteilte Bescheinigung kam es nicht an, da eine solche Bescheinigung nur deklaratorische Bedeutung hat (vgl. Senatsurteil vom 23.11.1995 - 11 S 2986/94 -, AuAS 1996, 50 = InfAuslR 1996, 174).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht